Um das BW-Biosiegel tragen zu dürfen, müssen neben Einhaltung der EG-Öko-Verordnung alle verwendeten pflanzlichen Produkte zu 100% im Raum Baden-Württemberg angebaut werden. Die Agrar-Rohprodukte bei Verarbeitungsprodukten stammen auch aus dieser Region, andere Zutaten, wie Pfeffer, werden nach Bestimmungen des BW-Biosiegels produziert, dürfen aber aus anderen Regionen bezogen werden. Futtermittel der Tiere müssen überwiegend aus betriebseigener Erzeugung stammen. Außerdem müssen die Tiere ab dem Alter von 6 Wochen in der Region gehalten werden.
Erhalt der Artenvielfalt, Ankurbelung der regionalen Kreislaufwirtschaft, Transparenz bei der Erzeugung und Herstellung von Lebensmitteln, Sicherheit durch Kontrollen und den Verzicht auf Gentechnik.
Die Standards richten sich nach der EG-Öko-Verordnung. Weiterhin müssen Produkte, die das BW-Biozeichen tragen, von vollständig auf ökologischen Landbau umgestellten Betrieben stammen.
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