Kennzeichnet Produkte, die nach den Bio-Kreis-Richtlinien regional und fair und gemäß der EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft produziert werden.
Förderung der Zusammenarbeit von Erzeugern, Verarbeitern, Vermarktern und Verbrauchern in einer überschaubaren Region.
Besonderheiten bei Biokreis-Produkten: Betriebsumstellung: Es muss der gesamte Betrieb auf Bio umgestellt werden, anders als bei der EG-Öko-Verordnung, die es gestattet einzelne Zweige auf Bio umzustellen. Insgesamt darf die Umstellung maximal fünf Jahre dauern. Zukaufware: Es darf Ware aus konventionell bewirtschafteten Betrieben zugekauft werden, wenn nachweislich keine entsprechende Bioware auf dem Markt ist. Warenzeichennutzung: Das Warenzeichen Biokreis darf nur bei einer gültigen Mitgliedschaft genutzt werden. Lagerung: Die Produktqualität darf durch die Lagerung nicht beeinträchtigt werden. Die Behandlung mit chemisch-synthetischen Lagerschutzmitteln ist verboten. Naturschutz: Biokreis-Betriebe sollen naturnahe Lebensräume als ökologische Ausgleichsflächen erhalten, ergänzen, neu anlegen und pflegen, wie extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Streuwiesen und Ackerschonstreifen. Pflanzenbau: Man soll weitgehend an die Klima- und Bodenverhältnisse angepasste Arten und Sorten anbauen. Bestimmte Fruchtfolgen sind nicht erlaubt. Nach Absprache mit dem Verband dürfen bestimmte mineralische Dünger verwendet werden. Wachstumsregulatoren sowie chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind nicht zugelassen.
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