Bei Produkten "geschützter geografischer Angabe" (g. g. A.) handelt es sich um Lebensmittel, bei denen eine Verbindung zwischen einer der Produktionsstufen und dem namensgebenden Herkunftsgebiet bestehen muss. Diese Produkte müssen also in dem angegeben Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden. Beispiele dafür sind Steierisches Kürbiskernöl oder Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch.
Ziel der Kennzeichnung ist es, die Produkte EU-weit vor kommerzieller Verwendung der Bezeichnung zu schützen, widerrechtliche Aneignung, Anspielung oder Nachahmung auch bei angegebenem wahrem Ursprung zu verhindern und sonstige, irreführende Angaben auf der Verpackung oder in der Werbung zu unterbinden. Weiterhin ist es Ziel der Zertifizierung das Produkt (inter-)national aufzuwerten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, beim Verbraucher positive Assoziationen zu erzeugen, ein systematisches Qualitätsmanagement zu ermöglichen und somit ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten und den Produkten eine Zukunft zu geben.
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