In der neuen EU-Öko-Verordnung, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, ist ein Gemeinschaftslogo für alle in der Gemeinschaft produzierten, vorverpackten Lebensmittel vorgeschrieben.
Reisende sollen Bio-Produkte in ganz Europa an einem einheitlichen Siegel erkennen können.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:189:0001:0023:DE:PDF
ShowRoom Betreiber
Alemanha
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Verarbeitungsstatus
Herkunftsland / -region / Ursprung
Beschaffenheit
Bio
Vorrangige Benutzer / Anwender
Obstart
Kühlangabe
Embalagem